Planen im Denkmalschutz
Denkmalschutz-Bedingungen sind unser Metier
Im Denkmalschutz gelten verschärfte Planungsbedingungen. Veränderungen wie Sanierungen, Renovierungen, Aus- oder Umbauten unterliegen dem geltenden Regelwerk der jeweiligen Denkmalschutzbehörde. Unter anderem ist dort festgelegt, dass das Anbringen einer Außendämmung bei historischen Fassaden nicht möglich ist. Dämmungen können entsprechend nur im Inneren erfolgen, was ein Höchstmaß an Präzision in der Ausführung der einzelnen Baumaßnahmen erfordert. Beachtet man diese Maßgabe mit unzureichender Sorgfalt, sind langwierige und kostenintensive Schäden wie Feuchtigkeit und Schimmelbildung die Folge.
Neben Know-how und Erfahrung ist beim Bauen und Planen im Denkmalschutz das Erarbeiten kreativer Lösungen unter Beachtung aller Bestimmungen ausschlaggebend. Ist zum Beispiel die Stabilität einer historischen Dachkonstruktion nicht mehr gegeben, das direkte Eingreifen aber aufgrund der Denkmalschutz-Bestimmungen untersagt, bedarf es einer alternativen Lösung. In diesem Fall haben TETZ Ingenieure eine zweite Konstruktion in die historische Dachstruktur integriert. So konnte in einem über 250 Jahre alten Haus die geplanten Loft-Wohnungen entstehen und der alte Dachstuhl gleichzeitig erhalten bleiben. Diese und andere Lösungen sind mit der Denkmalschutzbehörde vor ihrer Planung und Umsetzung unbedingt abzustimmen. Selbst, wenn man nur steuerliche Vorteile der Denkmal-AfA nutzen will.